Urlaubszeiten
Frau Dr. Mohrdieck befindet sich vom 29.03.2023 bis zum 31.03.2023 auf einer Fortbildung. Die Vertretung erfolgt durch Fr. Trautner in den gemeinsamen Praxisräumen zu seinen Sprechzeiten.
Frau Dr. Mohrdieck und Fr. Trautner befinden sich vom 24.04.2023 bis zum 28.04.2023 im Urlaub. Die Vertretung erfolgt durch Dr. med. Schröder in den gemeinsamen Praxisräumen zu seinen Sprechzeiten.
Dr. med. Schröder befindet sich vom 03.04.2023 bis 12.04.2023 im Urlaub. Die Vertretung erfolgt durch Fr. Sabine Trautner in den gemeinsamen Praxisräumen zu ihren Sprechzeiten.
FFP2-Maskenpflicht
Nach dem Wortlaut des Gesetzes (§ 28b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 IfSG) dürfen u. a. Arztpraxen und psychotherapeutische Praxen von Patientinnen/Patienten und Besuchenden nur betreten werden, wenn sie mindestens eine FFP2-Atemschutzmaske tragen. Die Vorschrift regelt im Weiteren, dass Praxen verpflichtet sind, die Einhaltung der Maskenpflicht durch stichprobenhafte Kontrollen zu überwachen. Personen, die der Verpflichtung zum Tragen einer Maske nicht nachkommen, handeln ordnungswidrig und können vom Betreten der Praxis ausgeschlossen werden. Praxen sollten also Patientinnen/Patienten und Besuchende, die ohne oder mit nicht ausreichender Maske die Praxis betreten, auffordern, ihrer Verpflichtung zum Tragen einer ordnungsgemäßen Maske nachzukommen. Tun sie dies nicht, können sie der Praxis verwiesen werden, sofern nicht die dringende Behandlungsnotwendigkeit, zum Beispiel im Notfall, entgegensteht.
Wir bitten sie daher bereits bei Betreten der Praxisräume eine geeignete FFP2-Maske zu tragen, um unnötige Diskussionen zu vermeiden.